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A2-46 Einkommen aus dreifacher Sicht

Arbeitgeber:innen zahlen für Arbeitnehmer:innen nicht nur deren Lohn, sondern auch die Lohnnebenkosten. Dazu zählen neben den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch Beiträge zur Finanzierung von Familienleistungen, Kommunalsteuern, Abfertigungen …