
A2-46 Einkommen aus dreifacher Sicht
Arbeitgeber:innen zahlen für Arbeitnehmer:innen nicht nur deren Lohn, sondern auch die Lohnnebenkosten. Dazu zählen neben den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch Beiträge zur Finanzierung von Familienleistungen, Kommunalsteuern, Abfertigungen …