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A2-30 Drei Arbeitnehmer:innen-Vertretungen

In Österreich arbeiten drei Vertretungen der Arbeitnehmer:innen zusammen. Der Betriebsrat ist der erste Ansprechpartner im Betrieb. Der ÖGB vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen in der Branche (Wirtschaftsbereich). Die AK vertritt Mitglieder gegenüber Unternehmen, Staat und Politik.