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A1-35 Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist eine rechtsgültige, verbindliche Verordnung der Gemeinde für jedes Grundstück ihres Areals. Eingezeichnet sind auch überörtliche Planungen (Autobahnen ...), Gefahrenzonen (Hochwasser ...) und Nutzungsbeschränkungen (Denkmalschutz ...).